Berufsgenossenschaft
Die Therapiekosten werden übernommen, wenn die zu behandelnden Beschwerden in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft fallen (beispielsweise bei einer Traumatisierung durch einen Arbeitsunfall). Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen.
Gesetzliche Krankenkassen
Bei gesetzlich Versicherten kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse in Ausnahmefällen im Rahmen eines sogenannten Kostenerstattungsverfahrens erfolgen. Gerne bin ich Ihnen bei der Klärung einer Bewilligung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung behilflich.
Selbstzahlend
Soweit Sie die Therapiekosten selbst übernehmen möchten, dient die aktuell geltende Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) als Honorargrundlage.
Familien- und Paarberatung
Die Kosten für Familien- und Paarberatung werden von Krankenkassen nicht übernommen und müssen daher privat getragen werden.