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Kosten

Mögliche Kostenübernahme
Je nach Leistung und Versicherung

Private Krankenversicherung/Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung über die entsprechenden Versicherungsbedingungen.

Berufsgenossenschaft

Die Therapiekosten werden übernommen, wenn die zu behandelnden Beschwerden in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft fallen (beispielsweise bei einer Traumatisierung durch einen Arbeitsunfall). Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen.

Gesetzliche Krankenkassen

Die Praxis verfügt über eine Kassenzulassung für Verhaltenstherapie, so dass alle Therapien bei Frau Merhi, Frau Landeck und Frau Taghipour über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können.

Selbstzahlend

Soweit Sie die Therapiekosten selbst übernehmen möchten, dient die aktuell geltende Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) als Honorargrundlage.

Familien- und Paarberatung

Die Kosten für Familien- und Paarberatung werden von Krankenkassen nicht übernommen und müssen daher privat getragen werden.